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Beratung durch unsere Experten
Ein wichtiger Schritt ist das Verstehen Ihrer Optionen. Lassen Sie sich von unseren Experten beraten.
Es geht nicht nur um den Preis. Es geht um Ihren Schutz.
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Schnell und einfach Deckung bekommen
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Auf Ihr Auto zugeschnittene Versicherung
Die obligatorische Haftpflichtversicherung bietet im Schadenfall einen Versicherungsschutz bis CHF 100 Mio. und deckt Schäden, die mit Ihrem Fahrzeug verursacht wurden gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern.
- Wenn Sie mit Ihrem Auto an Sachen anderer Personen einen Schaden verursachen.
- Wenn Sie mit Ihrem Auto andere Personen oder Tiere verletzen oder töten.
- Wenn Sie mit Ihrem Auto an Sachen anderer Personen einen Schaden verursachen.
- Wenn Sie mit Ihrem Auto andere Personen oder Tiere verletzen oder töten.
Die Kaskoversicherung deckt die Karosserieschäden an Ihrem Wagen. Der Abschluss einer Kaskoversicherung ist im Vergleich zur Haftpflichtversicherung freiwillig und bietet einen zusätzlichen finanziellen Schutz. Bei der Kaskoversicherung unterscheiden wir zwischen Teil- und Vollkasko.
Mit dieser Deckung sind Sie unter anderem versichert gegen Schäden durch Feuer, Diebstahl, Glasbruch, Marderschäden, Vandalismus sowie gegen Elementarereignisse wie Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck, Sturm, Hagel, Hochwasser, Felssturz und Überschwemmungen.
- Bei Schäden durch Sturm, Hagel, Hochwasser, Erdrutsch, Lawine, Schneedruck und herabfallende Felsen.
- Bei Schneerutsch und durch Schneelast fallenden Ästen.
- Bei Glasbruch an Windschutz-, Seiten-, Heck- oder Dachscheiben
- Bei Feuer sowie Folgeschäden durch Löscharbeiten.
- Bei Diebstahl.
- Bei Wildunfällen.
- Bei böswilliger Beschädigung, wie dem Abbrechen von Rückspiegeln oder dem Zerstechen von Reifen.
- Bei Marderschäden
- Bei Erdbeben und Vulkanausbrüchen
- Bei Schäden durch Sturm, Hagel, Hochwasser, Erdrutsch, Lawine, Schneedruck und herabfallende Felsen.
- Bei Schneerutsch und durch Schneelast fallenden Ästen.
- Bei Glasbruch an Windschutz-, Seiten-, Heck- oder Dachscheiben
- Bei Feuer sowie Folgeschäden durch Löscharbeiten.
- Bei Diebstahl.
- Bei Wildunfällen.
- Bei böswilliger Beschädigung, wie dem Abbrechen von Rückspiegeln oder dem Zerstechen von Reifen.
- Bei Marderschäden
- Bei Erdbeben und Vulkanausbrüchen
Ihr Fahrzeug ist mit einer Vollkasko zusätzlich zu den unter Teilkasko aufgelisteten Ereignissen auch gegen Kollisionsschäden versichert wie z.B. gegen Anprall, Zusammenstoss, Absturz oder Einsinken.
- Bei allen Leistungen aus der Teilkasko
- Selbstverursachte Schäden an Ihrem Auto - z.B. bei einen Auffahrunfall oder Touchieren eines Pfostens
- Bei lotalschaden den Leitwert bzw. den Leitwertzusatz, sofern abgeschlossen
- Bei Teilschaden die Reparaturkosten
- Bergungs-, Transport- und Abschleppkosten bis CHF 10'000
- Den Rücktransport bei Wiederauffinden eines gestohlenen Fahrzeuges innerhalb der ersten 30 Tage nach Schadenanzeige
- Einstellkosten und Standgebühren bis CHF 500
- Bei allen Leistungen aus der Teilkasko
- Selbstverursachte Schäden an Ihrem Auto - z.B. bei einen Auffahrunfall oder Touchieren eines Pfostens
- Bei lotalschaden den Leitwert bzw. den Leitwertzusatz, sofern abgeschlossen
- Bei Teilschaden die Reparaturkosten
- Bergungs-, Transport- und Abschleppkosten bis CHF 10'000
- Den Rücktransport bei Wiederauffinden eines gestohlenen Fahrzeuges innerhalb der ersten 30 Tage nach Schadenanzeige
- Einstellkosten und Standgebühren bis CHF 500
Auch Schäden, die unter grobfahrlässigem Verstoss gegen die Verkehrsregeln entstanden sind, werden gedeckt. Somit verzichten die Versicherer ihre Leistungen zu kürzen und machen keinen Regress.
Der wertvolle Pannendienst bietet Unterstützung im Notfall wie z.B. Pannen- und Abschlepphilfe sowie Fahrzeugrückführung rund um die Uhr, in der Schweiz und im Ausland.
Dieser Zusatz bietet Versicherungsschutz bei Unfällen für alle Insassen des versicherten Fahrzeuges. Die Insassenversicherung erbringt Leistungen bei Invalidität und im Todesfall, zahlt Spitaltaggeld und übernimmt die Heilungskosten. Die Versicherer erbringen die Leistungen, bevor die Schuldfrage abgeklärt ist.