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Krankenversicherung: Passen Sie zuerst auf sich auf

Wenn Sie Zeit und Geld sparen möchten, indem Sie eine Police abschliesen, sind Sie bei uns richtig.

Es gibt nichts Wertvolleres als die eigene Gesundheit. Darum gilt es, dieses Gut besonders zu schützen. Sehr schnell kann aus Gesundheit Krankheit werden. Ein Unfall, ein Infekt oder eine chronische Krankheit kann aus einem gesunden Menschen plötzlich einen kranken Menschen machen, der dann die richtige Krankenversicherung braucht, die ihm bestmögliche medizinische Leistungen zukommen lässt, um schnell wieder gesund zu werden.

Dank unserer Beratung wählen Sie das für Ihre Lebenssituation richtige Versicherungspaket aus Grund- und Zusatzversicherungen. Sie können Ihre Versicherungslösung ganz einfach anpassen, wenn sich Ihre Bedürfnisse ändern. Sie werden kompetent über die für Sie passende Höhe der Franchise beraten.
Dank Mehrjahresverträgen profitieren Sie von lukrativen Prämienrabatten in den Zusatzversicherungen. Es steht Ihnen frei, jährlich die Grundversicherung zu wechseln und dabei die Prämien tief zu halten. Durch die umfassende Beratung aus einer Hand überschneiden sich Ihre Versicherungsleistungen nicht.

Die Versicherungsmodelle in der Schweiz

Standardmodell

Bei diesem Modell der Grundversicherung können Sie bei Beschwerden einen beliebigen Arzt und ein beliebiges Spital aufsuchen. Sie haben zudem die Möglichkeit, sofort zu einem Spezialisten zu gehen. Von allen Krankenkassenmodellen ist dieses das teuerste.

Hausarztmodell

Egal, was Ihnen fehlt – Ihr Hausarzt ist immer Ihr erster Ansprechpartner. Ausgenommen von dieser Regel sind Kontrolluntersuchungen beim Frauenarzt und beim Augenarzt sowie Notfälle. Welcher Arzt als Hausarzt gewählt werden kann, gibt die Krankenkasse vor.

HMO

Ähnlich zum Hausarztmodell wenden Sie sich beim HMO-Modell mit Ihren Beschwerden zuerst an eine Gruppenpraxis beziehungsweise einen Ärztenetz-Arzt. Da es nicht in jeder Region HMO-Praxen gibt, hängt es von Ihrem Wohnort ab, ob Ihre Krankenkasse die Alternative anbietet.

Telmed

Beim Telmed-Modell konsultieren Sie zunächst telefonisch eine medizinische Fachperson. Nach Absprache mit dem telemedizinischen Beratungszentrum werden Sie zu einem Arzt überwiesen. Im Schnitt lassen sich mit dem Versicherungsmodell 14 Prozent der Krankenkassenprämien einsparen.

Alle wichtige Informationen auf einen Blick

Welche Franchise macht Sinn?
Grundsätzlich eignet sich die Franchise von 2500 bei Personen, die in einem Jahr maximal für 2'000 Franken grundversicherungspflichtige Leistungen beanspruchen und die auf einen Schlag 3’200 Franken zahlen können. Für alle anderen Personen lohnt sich meist die Franchise von 300 Franken.

Wann und wie kann ich die Franchise ändern?
Franchise senken
Der Wechsel zu einer tieferen Franchise ist auf Beginn eines Kalenderjahres möglich. Die gewünschte tiefere Franchise muss der Krankenkasse bis zum letzten Arbeitstag im November schriftlich mitgeteilt werden.

Franchise erhöhen
Die Wahl einer höheren Franchise kann jeweils auf den Beginn eines Kalenderjahres erfolgen. Die gewünschte höhere Franchise muss der Krankenkasse bis zum letzten Arbeitstag im Dezember schriftlich mitgeteilt werden.

Zusammenfassung Franchise
Die Franchise beträgt für Erwachsene mindestens 300 Franken, für Kinder 0 Franken.
Die Franchise muss bei Leistungsbezug pro Kalenderjahr nur einmal bezahlt werden.
Beim Wechsel der Krankenkasse per Mitte Jahr wird die bereits bezahlte Franchise und auch der Selbstbehalt angerechnet.
Während der Schwangerschaft müssen Frauen ab der 13. Schwangerschaftswoche bis acht Wochen nach der Geburt keine Kostenbeteiligung bezahlen.
Der Wechsel zu einer tieferen bzw. höheren Franchise ist jeweils auf Beginn eines Kalenderjahres möglich.
Die Franchise kann von den Versicherten freiwillig erhöht werden, um die Prämien zu senken. Dies lohnt sich jedoch nur bei tiefen Gesundheitskosten.
Rechenbeispiel Kostenbeteiligung
Die Kostenbeteiligung bei Zusatzversicherungsleistungen kann anders aussehen.
Was ist der Selbstbehalt?
Der Selbstbehalt ist der Beteiligungsbetrag an den Krankenkassenkosten. Ein Selbstbehalt kann sowohl in der Grund- als auch bei den Zusatzversicherungen verrechnet werden.

In der Grundversicherung kommt der Selbstbehalt immer zum Tragen, wenn die gewählte Franchise aufgebraucht ist. Der Selbstbehalt liegt bei 10 Prozent der Behandlungskosten. Die Obergrenze pro Kalenderjahr liegt bei 700 Franken. Für Kinder, Schwangerschaft, Medikamente und Unfall gibt es Ausnahmen.

Im Gegensatz zur Franchise ist der Selbstbehaltsbetrag bei der Grundversicherung nicht wählbar. Bei den Zusatzversicherungen sind je nach Anbieter wählbare Selbstbehalte zur Prämienreduktion möglich.

Selbstbehalt bei Mutterschaft
Frauen müssen bei Krankheit (z.B. Komplikationen) ab der 13. Schwangerschaftswoche bis 8 Wochen nach der Geburt in der Grundversicherung keine Kostenbeteiligung bezahlen. Während und nach der Schwangerschaft werden darüber hinaus weitere Mutterschaftsleistungen vergütet.

Selbstbehalt für Kinder und Babys
Der maximale Selbstbehalt für Kinder bei der Grundversicherung beträgt 350 Franken. Sind mehr als zwei Kinder einer Familie bei der gleichen Krankenkasse versichert, ist der Selbstbehalt für alle Kinder zusammen auf 1000 Franken beschränkt.

Tipp: Ungeborene Kinder können Sie auch vorgeburtlich anmelden.

Selbstbehalt bei Medikamenten
Der Selbstbehalt für Originalmedikamente, von denen ein Generikum erhältlich ist, beträgt 20 Prozent. Der Selbstbehalt auf das Generikum liegt bei 10 Prozent.

Ausnahmen: Der Selbstbehalt bleibt bei 10 Prozent, wenn
- ein medizinischer Grund gegen den Konsum des Generikums spricht.
- die Preisdifferenz zwischen dem Originalmedikament und dem Generikum unter 20 Prozent liegt.

Selbstbehalt bei Unfall
Arbeitnehmende, die mehr als 8 Stunden in der Woche beim selben Arbeitgeber arbeiten, sind über den Arbeitgeber gegen Unfälle versichert. Die Unfallversicherung nach UVG unterliegt weder einer Franchise noch einem Selbstbehalt.

Selbstbehalt bei Zusatzversicherung
Bei der Zusatzversicherung gelten die in der Versicherung bestimmten Selbstbehalte.

Beteiligung Spitalaufenthalt
In der Grundversicherung beträgt der tägliche Beitrag an die Kosten des Aufenthaltes im Spital 15 Franken. Kinder bis 18 Jahre, junge Erwachsene bis 25 Jahre, die in Ausbildung sind, und Mutterschaftsleistungen sind befreit.
Zusatzversicherung einfach erklärt
Die Zusatzversicherung deckt Behandlungen und Leistungen, die nicht von der Grundversicherung übernommen werden. Je nach Krankenkasse werden verschiedene Zusatzversicherungen angeboten. Zudem können die Prämien in der Zusatzversicherung abhängig von Alter und Geschlecht variieren. Die Krankenkassen dürfen auch Vorbehalte anbringen oder die Aufnahme ohne Begründung ablehnen.

Zahnzusatzversicherung
Die Grundversicherung zahlt nur Zahnbehandlungen und Zahnkorrekturen, die medizinisch notwendig und Folge einer Erkrankung sind. Für weitere Leistungen ist eine Zahnzusatzversicherung erforderlich.

Spitalzusatzversicherung
Der Zusatz «allgemeine Abteilung ganze Schweiz» ist die beliebteste Zusatzversicherung der Schweiz. Bei der Spitalzusatzversicherung gibt es aber noch weitere Möglichkeiten wie Privat, Halbprivat oder Flex.

Komplementärmedizin
Die Grundversicherung deckt nur bestimmte alternativ- und komplementärmedizinische Methoden. Dies betrifft zudem nur Behandlungen durch schulmedizinisch ausgebildete Ärzte. Weitere Infos zur Zusatzversicherung Komplementärmedizin.

Brillenversicherung
Die Grundversicherung übernimmt bei Erwachsenen keine Kosten für Sehhilfen wie Brillen oder Linsen. Kinder profitieren von 180 CHF pro Jahr. Eine Zusatzversicherung für die Brille kann sich teilweise lohnen.

Yoga, Fitness und Sport
Krankenkassen bieten verschiedene Zusatzversicherungen für den Bereich Sport, Gesundheit und Wellness an. Das Angebot ist gross – die Preisdifferenz auch. Zum Artikel über Zusatzversicherung Sport.

Reiseversicherung
Die Grundversicherung zahlt nicht alle Behandlungen im Ausland. Deshalb bieten Zusatzversicherungen auch den Baustein "Heilungskosten im Ausland" sowie weitere Leistungen an. Erfahren Sie mehr über die Reiseversicherung der Krankenkassen.
Infos zum Wechsel der Krankenversicherung
- Ein Wechsel der Krankenkasse kann sich lohnen, um Kosten zu sparen oder z.B. die Zufriedenheit oder das Versicherungsmodell zu optimieren.
- Im Krankenkassenvergleich von Comparis finden Sie die aktuellsten Prämien und Modelle der Krankenkassen. So können Sie jederzeit und ohne Druck von Beratern das passende Angebot einholen und die Krankenkasse wechseln.
- Die Kündigung der Grundversicherung muss bis am 30.11.2022 bei der Krankenkasse eingetroffen sein (Empfehlung: per Einschreiben) – der Poststempel gilt nicht.
- Die Kündigungsfrist der Zusatzversicherung beträgt meist 3 Monate (30. September) oder mehr.
- Die Grund- und Zusatzversicherung können Sie unabhängig voneinander kündigen und wechseln.
- Setzen Sie sich eine Kündigungserinnerung für den Krankenkassenwechsel.

Weitere Hinweise zum Krankenkassenwechsel
- Die Grundversicherung können Sie jedes Jahr wechseln.
- In der Grundversicherung muss die Krankenkasse alle Personen ohne Einschränkung aufnehmen.
- Die alte Krankenkasse braucht eine Bestätigung der neu abgeschlossenen Grundversicherung. Sonst kann die Krankenkasse den Wechsel verweigern und Sie bleiben bei der alten Versicherung. Kündigen Sie, bevor Sie eine neue Grundversicherung haben, muss die Bestätigung spätestens am 30. Dezember bei der alten Krankenkasse eingetroffen sein.
- Ausstehende Monatsprämien müssen Sie rechtzeitig begleichen.
- Überprüfen Sie beim Krankenkassenwechsel, ob sich auch eine Anpassung der Franchise oder des Versicherungsmodells lohnt. Das ermöglicht mitunter weitere Prämienersparnisse.
- Die Krankenversicherung muss die neue Prämie spätestens bis zum 31. Oktober mitteilen. Sonst verlängert sich die Kündigungsfrist. Im Schreiben muss auf Ihr Kündigungsrecht aufmerksam gemacht werden.
- Wollen Sie die Grundversicherung kündigen, Ihre Zusatzversicherungen aber bei der alten Krankenkasse belassen? Dann müssen Sie das deutlich mitteilen. Am besten bringen Sie im Kündigungsschreiben einen Vermerk an: «Diese Kündigung gilt nur für die Grundversicherung. Meine Zusatzversicherung bleibt bei Ihrer Krankenkasse.»
- Personen ab 18 Jahren müssen die Kündigung selbst unterschreiben.

Kündigungsfristen der Zusatzversicherung
Bei den Zusatzversicherungen sind die Krankenkassen in der Festlegung der Kündigungsfrist frei. Oft ist die Kündigungsfrist der Zusatzversicherung länger als bei der Grundversicherung (z.B. drei Monate auf Jahresende, d.h. Ende September). Zudem ist die Kündigungsfrist davon abhängig, ob es sich um eine ordentliche Kündigung oder eine Kündigung durch Prämienerhöhung handelt.

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